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Kassenordnung

 

Deutsche Züchtergemeinschaft
Rhodesian Ridgeback
e.V. DZRR

Zuchtbuchführender Verein in VDH und FCI

Kassenordnung

Vorläufige Kassenordnung der DZRR
(gültig ab 01.01.2009)


Grundsätze

Diese Kassenordnung legt die Grundsätze fest, nach denen die Verwaltung der Mittel des DZRR abzuwickeln ist. Für die ordentliche Kassenführung und die Aufstellung eines Haushaltsplanes ist der Schatzmeister zuständig.
Wirtschaftsjahr ist das Kalenderjahr.
Der DZRR erhebt von seinen Mitgliedern einen feststehenden Mitgliedsbeitrag.
Andere Aufwandsentschädigungen für die Vereinsarbeit sind in der Gebührenordnung festgelegt.

Die Erhebung der Kosten erfolgt zum Ende des Wirtschaftsjahres/Kalenderjahres, unter Berücksichtigung des noch vorhandenen Kassenbestandes, der 5.000,-- EURO nicht unterschreiten darf. Die Mitgliederstärke ergibt sich aus dem Mitgliederbestand des DZRR zum 31.12. des entsprechenden Wirtschaftsjahres.

Der Vorstand kann bei Nichtzahlung eines Beitrages oder einer Gebühr den Einzug über den Schatzmeister beantragen.

Den Landesgruppen wird aus den Einnahmen ein jährliche Festbetrag für die Arbeit in der Landesgruppe zur Verfügung gestellt. Dieser beträgt 20 % des von ihren Mitgliedern an die DZRR geleisteten Beitragsaufkommens.
Davon können Fahrtkosten für Vorstandssitzungen und Raumkosten für die Jahresversammlung der Landesgruppe finanziert werden.
Kosten für andere Veranstaltungen der Landesgruppen können geltend gemacht werden, wenn sie
- mindestens 4 Wochen vorher auf den DZRR-Internetseiten öffentlich gemacht worden sind
- für alle Mitgliedern der DZRR angeboten worden sind
- mindestens 8 DZRR-Mitglieder teilgenommen haben
- mit der Abrechnung eine Teilnehmerliste und ein Veranstaltungsprotokoll vorliegen

Alle Kassenvorgänge sind in einem Kassenbuch nachzuweisen. Der Kassenbestand muss jederzeit nachprüfbar sein. Stellt der Schatzmeister fest, dass die Ausgaben im Laufe des Jahres nicht durch die vorhandenen Geldmittel gedeckt werden können, hat er unverzüglich den 1. Vorsitzenden zu verständigen.
Der Kassenbestand setzt sich zusammen aus:

  • Bestand an Bargeld
  • Bestand auf einem/mehreren Girokonten
  • Bestand an mündelsicheren Anlagen.

Verfügungsvollmacht über die Konten hat der Schatzmeister.
Weiter erhält der 1. Vorsitzende Vollmacht, im Verhinderungsfall des Schatzmeisters Zahlungen vornehmen können.
Bankauszüge oder ähnliche Auszüge kann nur der Schatzmeister entgegen nehmen.
Ausgaben bis zu einer Höhe von EURO 150,-- im Einzelfall können von Mitgliedern des Vereinsvorstandes bzw. den Landesgruppenvorsitzenden allein entschieden werden. Für höhere Ausgaben im Rahmen bis zu 50% des Landesgruppenbudgets muss im Vorfeld ein Beschluss des Landesgruppenvorstandes vorliegen.
Darüber hinaus gehende Ausgaben in der Landesgruppe sind vorher vom Vereinsvorstand bestätigen zu lassen.

Einnahmen und Ausgaben sind getrennt nachzuweisen.
Die Einnahmen sind aufzuschlüsseln in

  • Beitragsanteile
  • Spenden
  • Sonstige Einnahmen.

Die Ausgaben sind aufzuschlüsseln nach

  • Ausgaben für Vorstandssitzungen und Jahresversammlungen
  • Ausgaben für die Geschäftsführung (Post- u. Telefongebühren, Büromaterial, etc.)
  • Ausgaben für angemeldete und vereinsoffene Landesgruppenveranstaltungen
  • Ausgaben für die nationale und internationale Zuchtschauen sowie Spezialzuchtschauen
  • Ausgaben für Werbung und Öffentlichkeitsarbeit
  • Sonstige Ausgaben.

Für jeden Kassenvorgang muss ein Beleg vorliegen und diese sind fortlaufend zu numerieren. Die Belegnummer stellt die Verbindung zwischen Beleg, Eintrag im Kassenbuch und ggf. Kontoauszug dar. Sind im Einzelfall keine Belege zu erlangen, ist ein vom Vorstand erstellter Beleg zu verwenden. Gleichartige Ausgaben können in einem Sammelbeleg zusammengefasst werden.
Ausgaben für die Vereinsführung, die von Vorstandsmitgliedern, Rechnungsprüfern und vom Vorstand mit Aufgaben betrauten Personen getätigt werden, werden in der nachgewiesenen Höhe erstattet. Telefongebühren werden für den Vereinsvorstand, die Landesgruppenvorsitzenden und Funktionsträger auf deren Antrag pauschal vergütet.
Alle Ausgabenbelege sind vom 1. Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter abzuzeichnen.
Bedingt durch die räumliche Trennung können die Genehmigungsvermerke auch nachträglich, aber spätestens bei der nächsten Vorstandssitzung gegeben werden.

Der Barbestand in der Geschäftsstelle ist auf ein notwendiges Maß (max 2000,--€) zu reduzieren.

Zum Jahresende, bei einem Wechsel des Schatzmeisters und vor der Jahresmitgliederversammlung ist ein Kassenabschluss aufzustellen, der von den Kassenprüfern zu prüfen ist. In einem Kassenbericht sind die Kontenstände, sowie die Summe der Einnahmen und Ausgaben und deren Zusammensetzung nach den Aufteilungen im Kassenbuch nachzuweisen. Die inhaltliche Rechtmäßigkeit der Ausgaben ist stichprobenartig zu prüfen. Der Vorstand ist über den geprüften Kassenabschluss seitens der Kassenprüfer zu informieren.
Das Kassenbuch und die Kassenberichte sind 10 Jahre, Belege und Kontoauszüge sind 6 Jahre nach Ablauf des entsprechenden Geschäftsjahres aufzubewahren, soweit die steuerlichen Richtlinien nichts anderes vorschreiben.

Ämter im DZRR sind Ehrenämter, es erfolgt keine Vergütung.

Kostenerstattung

Den Mitgliedern des Vorstandes, den tätigen Kassenprüfern und vom Vorstand benannten Delegierten bzw. mit Sonderaufgaben beauftragten Personen werden zur Abgeltung ihrer entstandenen Kosten aus der Kasse des Vereins gewährt:
1. Geschäftskosten
aufgrund vorgelegter Rechnungen/Quittungen
2. Fahrtkosten
für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln - unter Vorlage der Fahrkarte - die Kosten für eine Fahrkarte 2. Klasse einschließlich erforderlicher Zuschläge, unter Berücksichtigung der preisgünstigsten Tarife (Bahncard, Verkehrsmittel etc.)
für die Benutzung eines Kfz gilt der jeweils gültige Satz nach der Gebührenordnung des DZRR von zzt. EURO 0,30.
3. Tagegelder
für Vorstandssitzungen, Kassenprüfungen, Weiterbildungen, Zuchtzulassungsprüfungen und die Wahrnehmung berechtigter Interessen aufgrund eines Vorstandsbeschlusses 15,-- EURO
für die vom Vorstand genehmigte Teilnahme an mehrtägigen Veranstaltungen erhalten Mitglieder des DZRR Tagesgelder in Höhe von 15,--€;
4. Übernachtungsgelder
werden in Höhe der nachgewiesenen Kosten erstattet. Die Wahl des Hotels muss vorher mit dem Vorstand abgestimmt werden, wenn die Kosten für Übernachtung + Frühstück 75,00€ übersteigen.


Diese Kassenordnung tritt vorläufig ab 01.01.2009 und bis zur MV 2009 in Kraft.


 

Formulare

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