29.06.2001 Rhodesian Ridgeback nun endgültig von KH-Liste in Bayern

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München, 29. Juni 2001

Erweiterung der Kampfhundeverordnung auf Rottweiler
Beckstein: "Schutz der Bevölkerung neueren Erkenntnissen angepasst"


Die Bayerische Kampfhundeverordnung von 1992 wird um sieben Hunderassen erweitert.
"Neuere Erkenntnisse haben ergeben, dass Rottweiler aufgrund ihrer rassespezifischen Muskel- und Beißkraft und ihres Temperaments eine besondere Gefahr für Mensch und Tier darstellen können. Deshalb bedürfen Halter eines Rottweilers in Zukunft grundsätzlich einer behördlichen Erlaubnis. Mit der Änderung der Kampfhundeverordnung setzt Bayern ein Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs aus dem Jahre 1994 um, das den Gesetzgeber verpflichtet, geeignete Maßnahmen zum Schutz der Allgemeinheit zu ergreifen, wenn neue Erkenntnisse über die Gefährlichkeit bestimmter Hunderassen vorliegen," gab Innenminister Dr. Günther Beckstein heute in München bekannt. Außer dem Rottweiler sollen die folgenden sechs weiteren Hunderassen neu als Kampfhunde eingestuft werden: American Bulldog, Alano, Cane Corso, Perro de Presa Canario und Perro de Presa Mallorquin.

In der aktuellen "Beißstatistik" des Deutschen Städtetages steht der Rottweiler an dritter Stelle. In neuesten Studien aus den USA über tödliche Beißunfälle mit Hunden rangiert der Rottweiler ebenfalls ganz vorn und war neben Pitbull-Terriern in mehr als die Hälfte aller tödlichen Beißunfälle verwickelt. Nach den Erfahrungen der öffentlichen bestellten Hundesachverständigen, die über jahrelange Erfahrung in der Beurteilung gefährlicher Hunde verfügen, kann der Rottweiler unter bestimmten Umständen schon allein wegen seiner Körpermasse, Muskel- und Beißkraft und seiner niedrigen Reizschwelle eine besondere Gefahr für Mensch und Tier darstellen. Der Schutz der Bevölkerung erfordert es daher, diese latente Gefahr zu berücksichtigen. Wer einen Rottweiler halten will, bedarf in Zukunft einer Erlaubnis. Die Erlaubnispflicht entfällt nur dann, wenn durch ein Gutachten eines Hundesachverständigen die Ungefährlichkeit des Hundes nachgewiesen wird. Neben dem Rottweiler wird die Kampfhundeverordnung um die Hunderassen American Bulldog, Alano, Cane Corso, Perro de Presa Canario und Perro de Presa Mallorquin erweitert. Allen ist gemeinsam, dass sie von den sogenannten Molossern abstammen, die bereits im Altertum als Kampfhunde in den Arenen eingesetzt wurden. Hunde dieser Rassen werden seit geraumer Zeit vermehrt in Bayern gehalten bzw. gezüchtet, so dass zum Schutz der Bevölkerung ein Einschreiten des Verordnungsgebers unerlässlich ist.
Die Bayerische Kampfhundeverordnung ist jedoch keine Einbahnstraße. Nicht mehr in der Liste der Kampfhunde enthalten ist der sogenannte Rhodesian Rigdeback. Eine Vielzahl von Überprüfungen hat ergeben, dass diese Rasse nur ein geringes zuchtbedingtes Aggressionspotential aufweist, so dass nicht mehr von der ursprünglich vermuteten Gefährlichkeit ausgegangen werden kann."

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Quelle:
http://www.stmi.bayern.de/