20.01.2015 Werkzeug im Kampf gegen den illegalen Welpenhandel

Ab sofort dürfen Hundewelpen nur noch nach Deutschland gebracht werden, wenn sie einen dokumentierten Impfschutz gegen Tollwut haben.

Weitergehende Informationen findet man auf diesen Websites:

http://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/2014/338-SC-Tollwutimpfpflicht-Hundewelpen.html 

http://zergportal.de/baseportal/tiere/News&Id==882

 

Dateien