Zum 01.Juli 2014 hat nach öffentlichem Druck Dänemark sein landeseigenes Hundegesetz geändert.
Folgende Neuerungen sind zum dem Zeitpunkt in Kraft getreten:
1 ) Grundbesitzer dürfen keine streunenden Hunde auf Ihrem Grundstück mehr abschießen. Der jeweilige Hundebesitzer,
der seinen Hund mehrfach auf fremden Grundstücken frei laufen lässt, wird mit einem Bußgeld belangt.
2) Änderung des "Bissverletzungsparagraphen": Die Regelung, dass nur die dänische Polizei entscheiden darf, ob ein Hund nach
einem Beißvorfall eingeschläfert wird, wurde geändert. Künftig haben Hundebesitzer das Recht, hierzu die Einschätzung eines
Hundesachverständigen einzufordern.
3) Das Verbot von Zucht, Haltung und Einfuhr von 13 gefährlich geltender Hunderassen (der RR ist hiervon ausgenommen!) bleibt
weiter bestehen. Diverse Ausnahmen gelten für Hunde die nachweislich nach dem 17.03.2010 angeschafft wurden.
Weitere Informationen zur dänischen Hundegesetzgebung finden Sie hier:
http://www.tasso.net/Tierschutz/Aktionen/Danemark
http:// en.fvm.dk/focus-on/the-danish-dog-law/
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an mich.
Tanja Michels
Obfrau für Internationale Verbindungen