21.06.2015 Bahnrennen der LG 5/6 in Köln - der Termin wurde mangels Teilnehmern abgesagt

Auch dieses Jahr möchte die Landesgruppe 5/6 wieder ein Bahnrennen auf der Windhund-Rennbahn in Köln veranstalten. An dem hoffentlich geselligen Tag mit vielen Ridgebacks sollen zwei Durchgänge durchgeführt werden. Eine Unterteilung in Rüden und Hündinnen wird es nicht geben, lediglich Altersklassen werden je nach Anzahl der Meldungen erfolgen. Im Anschluss wird es eine Siegerehrung geben.

Dauer der Veranstaltung:  9.00 - 17.00 Uhr

Für das leibliche Wohl wird wie im vergangenen Jahr bestens gesorgt werden!

Max. Teilnehmerzahl sind 80 Hunde. Teilnehmende Hunde sollten mindestens 15 Monate alt sein.

Veranstaltungsadresse: KSW Köln In der Beller Maar /Decksteinerstraße

Meldegebühr:  € 20,- pro Teilnehmer, zahlbar bei Meldung, Meldeschluss ist der 06.06.2015!

Anmeldungen bitte unter Angabe von Name, Adresse, Telefonnummer, Hundename, Hundealter an:

Ansprechpartner:

Christian Bald, E-Mail: chbald@t-online.de

Teilnehmen kann nur, wer die fällige Meldegebühr auf folgendes Vereinskonto überwiesen hat:

VR-Bank Schweinfurt eG

BLZ: 790 690 10
Konto-Nr.: 15 00 198
IBAN: DE 627 906 9010 000 15 00198
BIC: GENODEF1ATE

Stichwort: Bahnrennen Köln

 

Über eine rege Teilnahme freuen sich Christian Bald, Obmann Leistungswesen und der Vorstand der LG 5/6  

 

Tollwutimpfung und Hundehalterhaftpflichtversicherung

Eine gültige Tollwutimpfung und eine gültige Hundehalterhaftpflichtversicherung sind für jeden mitgeführten Hund erforderlich. Nachweise sind auf Verlangen vorzuzeigen. Die DZRR haftet nicht für entstandene Schäden.

Fotos

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Veranstaltung ggf. Fotos durch von uns Beauftragte oder andere Personen erstellt werden. Mit den Aufnahmen möchten wir den Teilnehmern und anderen Interessierten Erinnerungen an die Veranstaltung zur Verfügung stellen und ggf. zum Mitmachen anregen.

Bei Aufnahmen, bei denen der Fokus auf einzelnen Personen liegt, haben die Teilnehmer jederzeit das Recht und die Möglichkeit, den Fotografen darauf hinzuweisen, dass sie nicht aufgenommen werden wollen.

Wir gehen davon aus, dass die an der Veranstaltung teilnehmenden oder anderweitig beteiligten Personen durch ihr Verhalten der Teilnahme oder Beteiligung in die Erstellung und die Veröffentlichung der Aufnahmen zu kommunikativen Zwecken, auch in den sozialen Medien, einwilligen. Die Einwilligung schließt die Einwilligung zum Download der Aufnahmen von unseren Webseiten mit ein. Die Einwilligung gilt insbesondere dann, wenn sich die beteiligten Personen hierfür bereitwillig, z.B. durch „posen“ oder „in die Kamera schauen“, zur Verfügung stellen.