09.10.2016 Ringtraining der Landesgruppe 7/8

Wir möchten im bayerischen Raum ein Ringtraining anbieten. Es wird einen theoretischen und einen praktischen Teil geben.

Herr Matthias Wehmeyer leitet das praktische Training und wird seine Erfahrungen sehr gern weiter geben.

Termin:      Sonntag, den 09.10.2015 ab 11,00 Uhr

Ort:             SV München Riem

                    Johann Kargstr. 1

                    85540 Salmdorf

 

Anmeldungen bitte per e Mail an:  Rosemarie Fischer 

                                                        Telefon Tel.: 089/431 48 54
                                                         Fax: 089/43519436   

                                                         Fischerhr@online.de

 

Teilnehmen kann jeder Rhodesian Ridgeback mit FCI-Papieren. Jeder Hund muss eine gültige Tollwutimpfung (Europäischer Heimtierausweis) und eine Haftpflichtversicherung nachweisen können.  Es wird eine Platzgebühr vom SV pro Teilnehmer 10,00€ pro Hund erhoben.

Tollwutimpfung und Hundehalterhaftpflichtversicherung

Eine gültige Tollwutimpfung und eine gültige Hundehalterhaftpflichtversicherung sind für jeden mitgeführten Hund erforderlich. Nachweise sind auf Verlangen vorzuzeigen. Die DZRR haftet nicht für entstandene Schäden.

Fotos

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Veranstaltung ggf. Fotos durch von uns Beauftragte oder andere Personen erstellt werden. Mit den Aufnahmen möchten wir den Teilnehmern und anderen Interessierten Erinnerungen an die Veranstaltung zur Verfügung stellen und ggf. zum Mitmachen anregen.

Bei Aufnahmen, bei denen der Fokus auf einzelnen Personen liegt, haben die Teilnehmer jederzeit das Recht und die Möglichkeit, den Fotografen darauf hinzuweisen, dass sie nicht aufgenommen werden wollen.

Wir gehen davon aus, dass die an der Veranstaltung teilnehmenden oder anderweitig beteiligten Personen durch ihr Verhalten der Teilnahme oder Beteiligung in die Erstellung und die Veröffentlichung der Aufnahmen zu kommunikativen Zwecken, auch in den sozialen Medien, einwilligen. Die Einwilligung schließt die Einwilligung zum Download der Aufnahmen von unseren Webseiten mit ein. Die Einwilligung gilt insbesondere dann, wenn sich die beteiligten Personen hierfür bereitwillig, z.B. durch „posen“ oder „in die Kamera schauen“, zur Verfügung stellen.