Zuchtzulassungsprüfung aktueller Stand vom 17.04.2010 ( Rev. 12 )

Zweck der Zuchtzulassungsprüfung in der DZRR

Die Zuchtzulassungsprüfung stellt eine spezielle Prüfungsveranstaltung für die Zuchtzulassung von Rhodesian Ridgebacks in der DZRR dar. Die Prüfung setzt sich aus verschiedenen Verhaltenstests in Anlehnung an den Niedersächsischen Wesenstest und der Überprüfung der Standardkonformität zusammen.

Der Bestandteil “Verhaltenstests“ im Rahmen der Prüfung für die Zuchtzulassung ist gerade in der heutigen Zeit unerlässlich insbesondere, da der RR in der Bundesrepublik bereits auf der Liste der gefährlichen Hunde stand. Die Bundesländer sowie das Tierschutzgesetz stellen aktuell an die Zucht und das Halten von großen Hunden gewisse Anforderungen. Durch die Verhaltensüberprüfung in verschiedenen Situationen soll weitestgehend sichergestellt werden, dass den Anforderungen entsprechend nur mit verhaltenssicheren, umweltsicheren, sozialverträglichen und psychisch belastbaren Hunden gezüchtet wird. Auf bedrohliche sowie unnatürliche Testsituationen wurde im Rahmen der Verhaltenstests bei Zuchttieren bewusst verzichtet.

Die Überprüfung der Standardkonformität stellt sicher, dass das Wesen und die Form des RRs entsprechend dem FCI Standard Nr. 146 gewahrt und gefördert wird. Über den Formwert muss ein für Rhodesian Ridgebacks zugelassener VDH – Zuchtrichter entscheiden. Die Verhaltensprüfung wird dem jeweils aktuellem Stand der Kynologie angepasst. Über die Verhaltensprüfung entscheidet nach den vom Vorstand vorgegebenen Beurteilungskriterien ein einzelner, entsprechend qualifizierter VDH – Zuchtrichter. Die Standardkonformität und die Verhaltensbeurteilung werden von dem gleichen VDH- Zuchtrichter vorgenommen.

Mit der Anmeldung zur ZZP erklärt sich der Prüfungsteilnehmer mit den Prüfungsbedingungen einverstanden.
Formelle Beanstandungen an der Durchführung der ZZP können nur am Tag der Prüfung schriftlich bei der Prüfungsleitung eingereicht werden. Fristversäumnis gilt als Verzicht auf das Rügerecht. Die Prüfungsergebnisse können mit dem Zuchtrichter am Prüfungstag kritisch und sachlich diskutiert werden. Danach ist ein Einspruch nicht mehr möglich und das Prüfungsergebnis ist endgültig.

Anforderungen an der Prüfer

Für die Beurteilung der Verhaltensüberprüfung sollte der Prüfer über eine Qualifikation in der Verhaltenskunde bzw. der Interpretation des Ausdrucksverhaltens des Hundes verfügen. Die Qualifikation sollte vom VDH oder von einem VDH anerkannten Verein bescheinigt sein.
Die Verhaltensüberprüfung wird von einem einzelnen VDH- Zuchtrichter abgenommen. Da laut Satzung Amtsträger auf dem aktuellen kynologischen Stand sein sollen, empfiehlt der Vorstand die Teilnahme an der Schulung des VDH: kynologische Verhaltensbeurteilung von Zuchttieren oder ähnlichen Schulungen.

Prüfungsbestimmungen

Die Hundehalter müssen eine Haftpflichtversicherung für ihre Hunde vorweisen. Die Hunde müssen sich in einem gesunden Zustand befinden, der gültige Impfpass ist vorzulegen.

Die Vorstellung der Hunde geschieht einzeln und überwiegend unangeleint. Das Gelände ist entsprechend Pkt. 3 großflächig, eingezäunt und dem Hund unbekannt. Jeder Hund wird individuell beurteilt. Entsprechend richtet sich die Dauer des einzelnen Testes nach dem jeweiligen Hund-Halter-Gespann. Die Dauer eines Testes sollte max. 5 Minuten betragen, insgesamt sind 40 Min. nicht zu überschreiten.

Die Rüden werden vor den Hündinnen geprüft. Es ist darauf zu achten, dass sich keine läufige Hündin auf dem Prüfungsgelände oder in der Nähe aufhält. Läufige Hündinnen werden am Ende des zweiten Prüfungstages geprüft.

Zum Führen der Hunde dürfen nur Halsbänder und Leinen benutzt werden, die die Sicherheitsbestimmungen erfüllen. Die Halsbänder müssen fest verstellbar und widerstandsfähig sein. Sie dürfen beim Hund keine Schmerzen verursachen. Würge- und Stachelhalsbänder und zusätzliche Schnallungen sind nicht zugelassen.
Es wird sichergestellt, dass die Hunde nicht aus dem Halsband entweichen können.

Die Hundehalter werden aufgefordert ihre Hunde an lockerer, durchhängender Leine zu führen.

Grundsätzlich sollen die Hunde, erst nach Beendigung der einzelnen Testsituation bestätigt werden und somit während der Testsituation nur mit Hilfe der Stimme auf den Besitzer konzentriert werden.
Die Unbefangenheit des Hundes wird vom Prüfer während der gesamten Prüfung beobachtet. Beim Erkennen von unangemessenen Verhaltensweisen z.B. ein durch den Halter nicht kontrollierbares Angst- oder Aggressionsverhalten, ist der Hund vom Prüfer zu disqualifizieren. Die Prüfung gilt dann als nicht bestanden.

Test 1: Unbefangenheit und Identifikation

Identifizieren des Hundes

                                                                                                        Identifizieren des Hundes

 

Zielsetzung:
Unbefangenheit, Identifizierung,

Durchführung:
Der Hundeführer ( HF ) führt den Hund an lockerer Leine. Der Prüfer begrüßt den HF per Handschlag. Der Prüfer begegnet dem Hund durch seine Körpersprache freundlich und wirkt nicht auf den Hund ein. Die Identifizierung kann auf Wunsch des Hundeführers von ihm selbst im Beisein des Prüfers oder vom Prüfer vorgenommen werden. Hierfür darf der HF den Hund unter Appell stellen. Die Chip- oder Täto - Nummer wird in einem Zeitrahmen von ca. 2 Minuten kontrolliert

Das Messen der Wideristhöhe

Stand des Hundes beim Messen

                                                                                            Stand des Hundes beim Messen

 

Der Hund steht beim Messen auf einem ebenen Untergrund in natürlichem Stand. Es ist darauf zu achten, dass weder ein “ künstlicher Winkel “ im Knie und Sprunggelenk noch im Buggelenk durch den HF erzeugt wird ( Ausstellungspose ). Der Hund steht mit erhobenem Kopf, der Kehlkopf soll sich auf einer Höhe mit der Rückenlinie befindet ( siehe J. Eberhardt, Der RR ). Der Rücken sollte möglicht gerade sein, wenn der natürliche Aufbau des Hundes es zulässt. Es ist weiterhin darauf zu achten, dass nicht die Unterlinie des Hundes berührt wird. Gemessen wird in bekannter Weise von den Schulterblattspitzen bis zum Boden ( = Widerristhöhe).
Die Messung hat 3 x zu erfolgen, es ist dann der Mittelwert der drei Messungen heranzuziehen. Eine Messtoleranz von + / - 0,5 cm zwischen den einzelnen Messwerten ist akzeptabel. Ein bis zwei weitere Messungen sind zulässig wenn sich der Hund während des Messvorganges heftig bewegt.

Das Standardmaß für Hündinnen beträgt 61 – 66 cm,
das Standardmaß für Rüden beträgt 63 – 69 cm.

Bis auf Widerruf gilt die Größenregelung der DZRR wie folgt:

Hündinnen mit einer Schulterhöhe von 59 – 68 cm werden für die Zucht zugelassen;
Rüden mit einer Schulterhöhe von 61 – 71 cm werden für die Zucht zugelassen.
Hunde mit Über- oder Unterschreitung der o.g. Maße werden nicht zur Zucht zugelassen.
 

Messung auf den Schulterblattspitzen

                                                                                             Messung auf den Schulterblattspitzen

 

Ablesen des Messwertes

                                                                                                 Ablesen des Messwertes

 Test 2: Parcours

Verhalten im Parcours

                                                                                                         Verhalten im Parcours

 

Zielsetzung:
Kooperationsbereitschaft, Führigkeit, Bindung zum HF.

Durchführung:
Der Prüfer befragt den HF gemäß Fragebogen. Der Hund wird erst nach der Befragung abgeleint. Der HF geht anschließend mit dem unangeleinten Hund durch den Parcours und motiviert ihn die verschiedenen Umweltreize zu untersuchen.

Test 3: Spielverhalten

Spielen nach dem Parcours

                                                                                                  Spielen nach dem Parcours

 

Zielsetzung:
Spielverhalten, Kontrollierbarkeit.

Durchführung:
Der HF versucht mit dem Hund in gewohnter Weise zu spielen. Auf Verlangen des Prüfers verfährt der HF unter Verwendung der üblichen Kommandos:

a) Er bricht die Spielsituation ab ( z.B. AUS ),
b) Er ruft den Hund zu sich ( z.B. HIER ),
c) Er lässt den Hund sitzen ( z.B. SITZ ).

Danach wird der Hund angeleint.

Test 4: Verhalten in der Gruppe bei Unterschreiten der Individualdistanz

Bild zum Verhalten in der Personengruppe

                                                                                          Verhalten in der Personengruppe

 

Zielsetzung:
Umwelt- und sozialsicheres Verhalten.

Durchführung:
Voraussetzung: Die Testpersonen dürfen dem Hund nicht bekannt sein.

Teil A:
Eine Gruppe von mindestens sechs Testpersonen und das Hund – HF – Gespann gehen im Normaltempo aufeinander zu. Die Testpersonen sind angehalten dem Hund – HF – Gespann nicht in geschlossener Reihe zu begegnen. Beim Zusammentreffen wird der Hund gelegentlich von einer unterwiesenen Testperson im Vorbeigehen mit dem Körper (Alltagssituation Stadt) leicht gestreift ohne ihm weiter Beachtung zu schenken.

Teil B:
Eine Gruppe bleibt neben dem Hund stehen und unterhält sich. Das Gespann geht auf Aufforderung des Prüfers durch die Gruppe.

Test 5: Sich bewegende Personengruppe und überraschender Reiz ( Regenschirm )

Bild zu überraschender Reiz ( Regenschirm )

                                                                                               Sich bewegende Personengruppe

 

Zielsetzung:
Umwelt- und sozialsicheres Verhalten, Kontrollierbarkeit bei überraschendem Reiz.

Durchführung:
Voraussetzung: Die Testpersonen dürfen dem Hund nicht bekannt sein.

Die Personengruppe bewegt und unterhält sich, während der Hund durch die Gruppe geführt wird. Danach entfernt sich der HF mit Hund von der Gruppe. Eine Person kommt ihnen entgegen oder kreuzt den Weg. Kurz bevor die Testperson auf Höhe des Hundes ist, spannt sie nach oben gerichtet einen Regenschirm auf.

Bild zum Aufspannen eines Regenschirmes

                                                                                                   Aufspannen eines Regenschirmes

 

Test 6: Testperson in dunklem, langen Mantel, mit Gehstock und Hut geht vorbei.

Bild zu: fremde Testperson passiert den Hund

                                                                                                        Fremde Person

 

Zielsetzung:
Umwelt- und sozialsicheres Verhalten, Kontrollierbarkeit von sich möglicherweise einstellendem Angst-Aggressiven Verhalten oder offenem, aktiven Aggressionsverhalten.

Durchführung:
Eine Person zieht einen langen, dunklen Mantel an und setzt sich einen Hut auf. Beim Vorbeigehen am Hund soll der Mantel locker schwingen. Die Testperson ist angehalten eine aufrechte Körperhaltung einzunehmen und den Hund nicht anzuschauen ( nicht fixieren ).

Test 7: Kontaktaufnahme zu HF und Hund

Kontaktaufnahme zu HF und Hund

                                                                                                              Kontaktaufnahme

 

Zielsetzung:
Erkennen des Verhaltens gegenüber einer freundlichen Person mit ungewöhnlichem Äußeren bei eventueller nachhaltiger Beeindruckung durch Test 6; Stressverarbeitung.

Durchführung:
Die Testperson aus dem Test 6 kehrt um und begegnet dem Gespann nochmals. Die Testperson begrüßt den HF per Handschlag. Bei freundlicher Ansprache und Körperhaltung der Testperson legt diese im Beisein des Hundes den Mantel und den Hut ab. Es bleibt dem Hund überlassen, ob er sich der Testperson oder den abgelegten Gegenständen nähern möchte.

Kontaktaufnahme zum Prüfungshund

                                                                                                         Kontaktaufnahme zum Prüfungshund

 

Test 8: Schusstest

HF und abgeleinter Hund

                                                                                               HF und abgeleinter Hund

 

Zielsetzung:
Erkennen einer Überempfindlichkeit oder akustischen Sensibilität, die mit einer allgemein leichten Erregbarkeit ( niedrige Reizschwelle ) einhergeht.

Durchführung:
Der HF befindet sich mit seinem angeleinten Hund dem Prüfungsplatz. Auf Anweisung des Prüfers leint er den Hund in der Mitte des Platzes ab. Während der Hund den Platz erkundet bzw. sich der HF von seinem Hund entfernt, gibt der Prüfer dem für den Hund unsichtbaren Schützen ein Zeichen, worauf der erste Schuss fällt. Die Entfernung zum Schützen beträgt zwischen 20 und 30 m. Der Hund wird während der Schussüberprüfung vom HF nicht angesprochen oder gerufen. Es ist darauf zu achten, dass der Schütze für den Hund nicht sichtbar steht und die Schallquelle nicht mit Windrichtung zum Hund gerichtet wird. Der Schusstest wird mit einem Schreckschussrevolver Kal. 9 mm durchgeführt. Etwa 20 – 30 Sekunden später fällt der zweite Schuss. Der zweite Schuss entfällt wenn nach dem ersten Schuss bereits Fluchttendenz zu beobachten ist. Ca. 30 Sekunden nach dem zweiten Schuss ruft der HF auf Anweisung des Prüfers den Hund zu sich und leint ihn an. Der Test ist jetzt beendet.

Keine Einflußnahme auf den Hund

                                                                                             Keine Einflußnahme auf den Hund

 

Mit Test 1 - Test 8 wurde das Verhalten auf Angst und Aggression überprüft. Weiteres Zuchtzulassungskriterium ist die Standardkonformität.

Ein Hund hat diesen Teil der Zuchtzulassungsprüfung bestanden wenn ein für diese Rasse zugelassener VDH- Zuchtrichter ihm die Standardkonformität gemäß F.C.I. Standard Nr. 146 bescheinigt.

Zur Zucht werden in der DZRR die Hunde zugelassen, die den Verhaltenstest und die Exterieur-bewertung erfolgreich bestanden haben. Unberührt bleiben hiervon die Anforderungen (z.B. HD, ED, OCD- Befund, Zwingerschutz etc.) gemäß der ZO der DZRR.

Beurteilung des Gangwerkes

Der HF bewegt seinen Hund in leichtem Trab auf der bevorzugten Seite ( d.h. rechts oder links ). Der HF läuft dabei die geometrische Form eines Dreiecks mit einer Seitenlänge von wenigstens 20 m. Es liegt im Ermessen des ZR den Parcours ein zweites Mal laufen zu lassen und / oder sich das Gangwerk noch einmal in der Diagonalen bzw. im Kreis anzusehen.

Schlussbemerkung

Die von der MV beauftragte Arbeitsgruppe Frau Edith Seibert, Frau Claudia Cruse und Frau Claudia Dost überarbeitete den Ablauf der ZZP und führte unter Leitung von VDH Zuchtrichter Hr. M. Klopsch am 17.02.07 eine Test - ZZP durch, der die VDH Zuchtrichtinnen/-er Fr. P. Stracke, Fr. K. van Klaveren und Hr. B. Seibel auf Einladung beiwohnten. Im April 2007 wurde der Ablauf der ZZP der MV vorgestellt und von ihr akzeptiert.
Im März 2008 fand die erste ZZP in überarbeiteter Form statt. Aus der Praxis erworbene Erkenntnisse, so z.B. den Messvorgang am Anfang zusammen mit der Identifizierung durchzuführen, werden in einer Revision 12 auf der MV 2010 als Ablaufänderung zur Kenntnis vorgebracht.

gez. Martin Klopsch